Schild Privatgrundstück - Parken und Betreten für Unbefugte verboten
Art.nr. UB.15906
Art.nr. UB.15906
Mit diesem Privatgrundstück Parken verboten Schild zeigst du auf einen Blick: Unbefugte dürfen dein Grundstück weder betreten noch dort parken. Das reflektierende Schild eignet sich für Einfahrten, Hofzufahrten und Stellplätze von Privatpersonen, Vermietern und Hausverwaltungen.
Dieses Schild verbindet zwei Hinweise: Das Grundstück ist privat, und Unbefugte dürfen es weder betreten noch dort parken. Statt zwei Schildern montierst du nur eines. Typische Orte sind die Hofeinfahrt, die Garagenzufahrt, der Weg hinter dem Haus und die Stellplätze einer Wohnanlage. Weitere Motive findest du bei unseren Schildern für das Privatgrundstück.
Die Größe richtet sich nach dem Abstand, aus dem Fahrer das Schild lesen müssen. Diese Faustregel hilft dir bei der Wahl:
| Standort | Größe | Reflexion | Ausführung |
|---|---|---|---|
| Hauswand oder Tor am Gehweg, beleuchtet | 420 × 420 mm | RA1 | Flachschild |
| Einfahrt oder Hofzufahrt, Schild am Pfosten | 600 × 600 mm | RA2 | Alform-Rand |
| breite, unbeleuchtete Zufahrt mit Abstand zur Straße | 840 × 840 mm | RA3 | Alform-Rand |
Das Flachschild schraubst du direkt auf eine glatte Fläche, und es kostet rund 35 % weniger. Den Alform-Rand befestigst du mit Alform-Klemmen oder Rohrschellen an Pfosten, Zaun oder Mast. Für Firmen gibt es dasselbe Motiv als Schild Betriebsgelände.
Hänge das Schild direkt an der Grundstücksgrenze oder an der Einfahrt auf, damit Fahrer es sehen, bevor sie abbiegen. Ein häufiger Fehler: Das Schild hängt hinter dem Tor, hinter einer Hecke oder zu tief und ist von der Straße kaum zu erkennen. Unsere Montageberatung zeigt dir für Pfosten, Zaun, Mast oder Wand die passenden Klemmen, Schellen und Rohrpfosten von 1000 bis 4000 mm.
Nein, auch ohne Schild darf in der Regel niemand ohne deine Erlaubnis auf deinem Grundstück parken. Das Schild macht das Verbot aber für alle sichtbar. So beugst du Missverständnissen bei Besuchern, Lieferdiensten und Ortsfremden vor.
Sprich den Fahrer zuerst an oder hinterlasse eine Nachricht am Auto. Bleibt das Fahrzeug stehen, kommen weitere Schritte wie das Abschleppen in Frage. Welche Schritte zulässig sind und wer die Kosten trägt, hängt vom Einzelfall ab. Lass dich dazu im Zweifel rechtlich beraten.
Nein, es ist ein Hinweisschild für deinen eigenen Grund und kein Verkehrszeichen nach StVO. Im öffentlichen Verkehrsraum gilt es nicht. Dort ordnet allein die Straßenverkehrsbehörde Verkehrszeichen an.
Ja, über „Entwurf anpassen“ änderst du im SignEditor Text und Symbole, zum Beispiel mit Hausnummer oder dem Zusatz „Nur für Anwohner“. Du siehst vorab eine Vorschau, und wir produzieren erst nach deiner Freigabe.
Wähle Größe, Reflexionsklasse und Ausführung und bestell dein Schild direkt online. Bei Fragen zu Standort oder Befestigung erreichst du uns unter 06782 / 8787100, per Chat oder per E-Mail.
Wir sind an Werktagen (von 7.00 bis 16.00 Uhr) unter 06782/8787100 erreichbar.
Fragen? Senden Sie eine E-Mail an info@trafficsupply.de oder füllen Sie das Formular aus und wir werden so schnell wie möglich antworten.